Mehr bei Beitragsqualität oder doch nur Zensur? ARD und ZDF dürfen ab sofort Kommentare in Foren und auf eigenen Social Media Profilen löschen, wenn sie keinen Bezug zur Sendung haben. So entscheidet zumindest das Bundesverwaltungsgericht.

Geklagt hatte ein Facebook Nutzer, weil der MDR seine Kommentare gelöscht hatte, da sie inhaltlich keinen Bezug zur ursprünglichen Sendung hatten.

Begründung des Gerichts: durch den Rundfunk Staatsvertrag sind ARD und ZDF auf Telemedienangebote mit Sendungsbezug beschränkt, diese Regel erstrecken sich auch auf die Nutzer-Kommentare.

Link zum Beitrag: https://www.sueddeutsche.de/medien/bundesverwaltungsgericht-mdr-facebook-meinungsfreiheit-rundfunkfreiheit-1.5706854

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