Das Bundesjustizministerium plant ein Gesetz gegen digitale Gewalt, damit Gerichte die Social-Media-Konten von Hassrednern sperren lassen können.
Menschen, die im Internet schwerwiegend persönlich angegriffen werden, sollen demnach unter bestimmten Voraussetzungen per Gericht eine Account-Sperre verlangen können. Die Sperre soll verhältnismäßig sein und nur bei schwerwiegenden Persönlichkeits-Verletzungen erfolgen, wenn andere Möglichkeiten nicht ausreichen oder Wiederholungsgefahr besteht.
Ein Account-Inhaber soll auf ein Sperrersuchen hingewiesen werden und Gelegenheit zu Stellungnahme haben. Außerdem sollen rechtliche Hürden für Betroffene abgebaut werden, wenn Sie die in die der Identität eines Täters erfahren wollen. Das Ministerium schlägt vor, dass für die Auskunftsverfahren keine Gerichtskosten anfallen sollen. Außerdem sollen Konzerne Nutzungsdaten wie die IP-Adresse herausgeben müssen, damit Täter zum Beispiel auf Unterlassung und Schadenersatz verklagt werden können.
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